Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden und Vertragspartnern. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung schriftlich zu. Auch spätere Änderungen und Ergänzungen erreichen nur durch unsere schriftliche Zustimmung ihre Gültigkeit.

2. Angebote

Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in elektronischen Medien sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich; sie stellen eine Aufforderung dar, uns ein unverbindliches Angebot zu unterbreiten.

3. Aufträge

Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung übernommen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften bzw. den Umfang der Waren oder Dienstleistungen abschließend fest.

Gehören Installationsarbeiten für Brandschutzeinrichtungen zum Gegenstand unserer Leistungspflicht, erfüllen wir diese mit der Ausführung des konkreten Auftrages. Zur Erfüllung solcher Installationsarbeiten gehören nur die Arbeitsabläufe und -tätigkeiten, die direkt mit dem Produkt oder der Dienstleistung zu verstehen sind. Vorher notwendige Rüst- oder Umbauarbeiten, sowie Nacharbeiten, sind vom Auftraggeber selbst durchzuführen und rechtzeitig zum vereinbarten Termin fertigzustellen. Übernimmt der Auftraggeber diese Arbeiten nicht, erfolgt dies nach Rücksprache mit Selbigem durch uns und wird Diesem zusätzlich nach unseren Stunden- und Aufwandssätzen in Rechnung gestellt.

4. Preise und Preisänderungen

Die BSK ist verpflichtet, die jeweils angegebenen Preise gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) und den Regelungen des §§ 305 ff BGB einzuhalten. Die gesetzlichen Mehrwertsteuerbeträge sind einzuhalten. Unsere Leistungsentgelte für Montage und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen schließen die Kosten für Waren bzw. Material, insbesondere Treib- und Füllmittel, sowie Ersatzteile, nicht ein.

Preisanpassungen nach Vertragsabschluss, insbesondere bei Kostenerhöhung oder -senkung von Arbeits-, Rohstoff-, Material- und Transportkosten sind durch uns in sofern möglich, dass sie dem Vertragspartner auf Verlangen vorgelegt werden müssen und den vereinbarten Preis bei Vertragsabschluss nicht um mehr als 10% übersteigen. Ist dies dennoch der Fall, kann der Kunde / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

5. Leistungs- und Liefertermine

Leistungs- und Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Bei Überschreitung der vereinbarte Lieferfrist oder eines gewünschten Liefertermins - im Zweifelsfall bis zu 60 Tage -, ist der Kunde berechtigt uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese gesetzte Nachfrist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Die Belieferung unsererseits durch unsere Lieferanten kann ggf. auch Einfluss auf die Einhaltung von Lieferfristen an unsere Kunden haben. Äußere Einflüsse und Ereignisse wie Streiks, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Fehlen wichtiger Materialien im internationalen Warenverkehr entbinden BSK, soweit sie es nicht selbst zu vertreten hat, von der rechtzeitigen Lieferpflicht, ohne dass der Kunde Schadenersatz fordern kann.

6. Versand und Gefahrenübergang

Versand und Überführung, auch durch die BSK selbst, erfolgen auf seine Kosten und Gefahr des Kunden (§§ 446, 447 BGB), dies ebenso bei eventuell frachtfreier Lieferung und auch dann, wenn die Kaufsache direkt vom Vorlieferanten der BSK an den Kunden versandt wird. Auf Wunsch des Vertragspartners können Lieferungen durch uns in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert werden. Verpackungen werden, soweit diese zum Schutz der Waren nötig sind, zum Selbstkostenpreis berechnet. Auf Anfrage können diese auch zurückgenommen werden.

7. Zahlungen und Zinsen

Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen sind auf unseren Rechnungen angegeben. Der Vertragspartner gerät auch ohne Mahnung nach Ablauf des Fälligkeitstages automatisch in Verzug, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungserhalt. Im Falle des Verzugs – auch bei Stundung – ist der Vertragspartner verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen. Als Mindestzinssatz gelten 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §247 BGB als vereinbart. Bei Verzug ist die BSK ebenfalls berechtigt, Spesen und Bearbeitungskosten gem §288 (5) BGB zu verlangen, das Recht auf Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt. Maßgeblich für die Beachtung zuvor genannter Regelungen ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.

Wir sind – auch bei anders lautender Zahlungsbestimmung – berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartners zu verrechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen durch Zahlungsverzögerungen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. In solchen Fällen werden wir den Vertragspartner über die Art unserer Verrechnung informieren.

8. Eigentum

Der Kunde erwirbt Eigentum an einem gelieferten Gegenstand, wenn er den vereinbarten Kaufpreis und sämtliche Nebenkosten (Zinsen, Frachtkosten und dergleichen) voll bezahlt hat. Die BSK ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden das Eigentum frei von Rechten Dritter zu verschaffen. Bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Vertragspartner, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Ist der Vertragspartner Verbraucher, darf er über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Vertragspartner, im Falle eines Unternehmers, bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Er ist bist auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem für unsere Rechnung einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Werden die Kaufgegenstände mit anderen Sachen verbunden oder untrennbar vermischt oder vermengt, so wird die BSK an der einheitlichen Sache Miteigentümer nach Maßgabe der §§ 946 – 948 BGB, bis die Forderungen vom Vertragspartner voll beglichen sind.

9. Pflichten und Rechte des Vertragspartners bei Mängeln

Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich auf erkennbare Schäden zu untersuchen bzw. unsere Leistung abzunehmen. Der Vertragspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige eines offensichtlichen Mangels innerhalb von acht Tagen entfallen Gewährleistungsansprüche des Kunden. Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. Zur Annahmeverweigerung gegenüber der BSK berechtigen Transportschäden nicht.

Hat die durch uns gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist beträgt für Verbraucher 2 Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung.

10. Gewährleistung

Die BSK ist berechtigt, anstelle der Ersatzlieferung selbst nachzubessern. Die Gewährleistungspflichten der BSK entfallen, wenn ohne deren Einverständnis von dritter Stelle Veränderungen oder Reparaturen am Kaufgegenstand vorgenommen werden.

11. Haftung

Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern.

Die Haftungsbeschränkungen und – ausschlüsse in Ziffer 5 und Ziffer 9 Abs. 1 AGB gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit unser Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Sicherung und Rücktritt

Werden der BSK nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche derselben die Sicherheit für ihre Forderungen gegen Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, kann die BSK die Erfüllung ihrer Verpflichtungen von der Bewirkung der Gegenleistungen oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen, oder wenn der Kunde einem entsprechenden Verlangen binnen angemessener Frist nicht nachkommt, vom Vertrag zurücktreten.

13. Keine Abtretung

Die Abtretung der Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ausgeschlossen.

14. Aufrechnung – Zurückbehaltung

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.

15. Anwendbares Recht – Erfüllungsort – Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Dessau.

16. Datenerfassung

Die Daten des Vertragspartners werden von uns nur für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, verarbeitet und genutzt.



Stand: 01.01.2015