Leistungen

Gern stehen wir Ihnen in allen brandschutztechnischen Belangen mit Rat und Tat als Dienstleister zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen per E-Mail oder via Telefon unter 0340 – 513 913.

Die folgenden ausführlichen Informationen sollen Ihnen nicht nur als Überblick unseres Wirkens dienen, sondern Ihnen auch als Hilfe- und Informationsplattform für die grundlegenden Dinge und Begriffe im vorbeugenden und anlagentechnischen Brandschutz nützlich sein.

Wir sind bemüht, rechtliche und technische Änderungen auf dem aktuellsten Stand zu halten, um Ihnen den schnellen Zugang zu notwendigen Informationen zu ermöglichen. Für Kritik und Änderungshinweise sind wir Ihnen jederzeit dankbar.

Brandschutzpläne sind ebenso wichtige Hilfsstellungen für den Ernstfall, wie vorbeugende oder abwehrende Brandschutztechnik. Ihre Anwendung kann Leben retten und Sachgüter vor der Zerstörung bewahren. Da in einer Notsituation jede Sekunde zählt, sowohl für die Evakuierung von Betroffenen, als auch für das Vorgehen der Einsatzkräfte, kann durch korrekte Brandschutzpläne der Zeitraum bis zur Sicherung der Situation erheblich verkürzt werden. Aus diesem Grund werden Feuerwehrpläne und Laufkarten in Übungen der Feuerwehr einbezogen. In Ihrem Betrieb ist es von Vorteil, Flucht- und Rettungspläne in die regelmäßigen Mitarbeiterunterweisungen einzubeziehen.

Wie in anderen Bereichen des Brandschutzes auch, sind für das Erstellen dieser Pläne verschiedene Regeln und Normen aufgestellt worden, die eine klare und verständliche Struktur schaffen sollen und somit eine einfache und schnelle Nutzung für Jedermann ermöglichen. Für die Erarbeitung eines Planes werden wir mit Ihnen eine Begehung vor Ort durchführen, um die tatsächlichen, aktuellen Gegebenheiten aufzunehmen. Bei Feuerwehrplänen übernehmen wir für Sie die Abstimmung und Klärungen mit dem prüfenden Amt des jeweiligen Landkreises.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und DIN ISO 7010

Der Feuerwehrplan dient im Einsatzfall den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung auf einem Gelände bzw. in den Gebäuden. Im Gegensatz zum Flucht- und Rettungsplan werden auf einem Feuerwehrplan die Angriffswege für die Einsatzkräfte, Anzahl der Mitarbeiter, möglich Gefahrenquellen / -schwerpunkte, Zugänge zu relevanten technischen Anlagen der Brandbekämpfung sowie eventuell wichtige Bau- und Geländemerkmale dargestellt. Standardgemäß wird ein Feuerwehrplan im Format A3 dargestellt. Er besteht in der Regel aus einem schriftlichen Teil mit Objektinformationen, einem Übersichtsplan des gesamten Geländes und Detailplänen der einzelnen Gebäude bzw. Geschosse. Zusatzinformationen oder abweichende Anpassungen richten sich nach den Gegebenheiten vor Ort und den Anforderungen des jeweiligen Brandschutzamtes.

Zur Aufnahme der spezifischen Merkmale Ihres Unternehmens führen wir mit Ihnen nach terminlicher Absprache eine Vor-Ort-Begehung durch. Bitte beachten: Auch Feuerwehrpläne unterliegen einer regelmäßigen Revision nach spätestens 2 Jahren, um den aktuellen Stand mit der Zeichnung zu vergleichen und ggf. zu ändern. Eine Anpassung ist auch bei Umbauten oder Nutzungsänderungen nötig.

Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675

Feuerwehr-Laufkarten sind 2-seitige Orientierungshilfen für die Einsatzkräfte vor Ort, um mit deren Hilfe den Bereich eines Gebäudes aufzufinden, in dem durch die Brandmelder der Alarm ausgelöst wurde. Dadurch wird das schnelle Lokalisieren des Brandortes sichergestellt. Feuerwehr-Laufkarten befinden sich entweder direkt an einer Brandmeldezentrale (BMZ) oder beim Feuerwehr- Informations- und Bediensystem (FIBS).

  • Auf der Vorderseite enthalten Laufkarten einen Grundriss des Gebäudes (ggf. auch nur eines Abschnittes) auf dem der Gebäudezugang zur BMZ oder zum FIBS dargestellt ist, sowie weiterführend der Laufweg der Einsatzkräfte von der BMZ / FIBS bis zu den jeweiligen Meldergruppe, die den Brandbereich zeichnerisch als rote Fläche markiert.
  • Auf der Rückseite ist der auf der Vorderseite rot markierte Bereich / Gebäudeabschnitt mit der jeweiligen Brandmeldergruppe in einem größeren Maßstab dargestellt. Darauf sind alle Melder mit ihrer genauen Nummerierung (Gruppennummer und Meldernummer) erfasst.

Feuerwehr-Laufkarten müssen verständlich und leicht überschaubar dargestellt sein und sie sollten sicher aufbewahrt und handhabbar sein (meist im Format A4, selten A3, und in laminierter Form → wasserfest).

Flucht- und Rettungs(wege)pläne (nach DIN ISO 23601)

Flucht- und Rettungspläne dienen der Information aller in einem Gebäude befindlichen Personen (eigene Mitarbeiter, Fremdfirmen und Besucher) und informieren über relevante Fluchtwege, Notrufmöglichkeiten, Brandbekämpfungsmittel, sowie Mittel zur Versorgung bei Erster Hilfe. Aus diesem Grund sind sie öffentlich und für jedermann zugänglich auszustellen, sodass im Optimalfall jeder schon beim Betreten eines Gebäudes den Fluchtplan wahrnehmen kann.

Der Flucht- und Rettungsplan stellt den Grundriss einer Etage oder eines Brandabschnittes dar, auf dem die jeweils kürzesten Rettungswege ins Freie, sowie der sichere Sammelplatz für alle Personen dargestellt sind. Zudem wird durch verschiedene Symbole auf brandschutztechnische Einrichtungen hingewiesen, die der Erstbekämpfung des Brandes oder für Erste-Hilfe-Maßnahmen dienen und für jedermann nutzbar sind. Auf Flucht- und Rettungsplänen finden sich zudem kurze Anweisungen zum Verhalten bei Unfällen und den Fall eines Brandes.

Zimmerpläne (nach DIN ISO 23601)

In Beherbergungsstätten (Objekten mit mehr als zwölf Gästebetten), Pflegeheimen und teilweise Schulen ist die Ausstattung mit Zimmerplänen in der Beherbergungsstättenverordnung und weiterführenden Auslegungen der Musterbauordnung der Länder geregelt. Die Zimmerpläne werden häufig im Format DIN A4 oder DIN A3 erstellt und an der Innenseite der Zimmertüren angebracht. Zimmerpläne in Hotels bspw. werden häufig in verschiedenen Sprachen (deutsch, englisch, französisch, spanisch usw. / entsprechend der regulären Kundschaft müssen Hinweise in deren Landessprache abgefasst werden) ausgewiesen, die mit Hinweisen zum Verhalten im Brandfall versehen sind. Sie enthalten Angaben zu den Flucht- & Rettungswegen (auf das jeweilige Zimmer abgestimmt), zu Melde-/Alarmeinrichtungen und zu Brandbekämpfungseinrichtungen.

Brandschutzordnung (BSO) nach DIN 14096

Brandschutzordnungen enthalten grundsätzliche Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zum Verhalten im Brandfall. Die BSO sollte inhaltlich immer auf das entsprechende Unternehmen oder die Einrichtung erstellt werden, da so die ortsspezifischen Eigenheiten enthalten sind was im Brandfall entscheidend ist. Ähnlich einem Flucht- und Rettungsplan gilt sie für alle auf einem Gelände oder in einem Gebäude befindlichen Personen, auch Fremdfirmen- und personen. Sie ist in den Teilen A und B öffentlich und gut sichtbar für Jedermann auszuhängen (in größeren Unternehmen oder Gebäuden ggf. mehrfach).

Die Brandschutzordnung enthält auch die Benennung und die (telefonische) Erreichbarkeit von Personen eines Unternehmens, die mit bestimmten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf den vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz betraut wurden (Verzeichnis im sog. Alarmplan). Damit ist eine klare Aufgabenverteilung im Brandfall geregelt. Diese Personen gelten für alle Mitarbeiter als Ansprechpartner.

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C:

  • Teil A – Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall
    Teil A ist als öffentlicher Aushang vorgesehen und richtet sich an alle Personen (Beschäftigte, Besucher). Er umfasst schematisch das Verhalten im Brandfall.
  • Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
    Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend in einem Unternehmen aufhalten. Teil B wird auch zur regelmäßigen Schulung und Unterweisung aller Mitarbeiter genutzt; er umfasst Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, der Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, der Brandmeldung, sowie zur Räumung / Evakuierung und zur Brandbekämpfung.
  • Teil C – Brandverhütung
    Dieser Teil gilt nur für Personen, denen über die allgemeinen Pflichten hinaus besondere Brandschutzaufgaben übertragen wurden. Dabei kann es sich um Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Sicherheitsingenieur, techn. Leiter usw. handeln. Hier sind spezielle Maßnahmen für diesen Personenkreis erfasst, die über Ihre Aufgabe auch informiert werden müssen.

Brandschutzbeauftragter

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Feuerlöschtechnik

Abriss zur Brandlehre

Ein Brand kann nur entstehen und aufrecht erhalten werden, wenn 3 Grundbestandteile gleichzeitig aufeinander treffen. Zum einen ist dies der brennbare Stoff, der Sauerstoff und die zur Zündung (vom brennbaren Stoff abhängige) Zündtemperatur. Fehlt einer der 3 Grundbestandteile oder wird er während des Abbrennvorganges entzogen, wird der Brand somit „gelöscht“.

Infografik zu den 3 Grundbestandteilen der Feuerlöschtechnik

Ist das Entziehen eines der Bestandteile per Hand möglich, ist dies natürlich der einfachste Weg, einen Brand zu löschen. Dies kann z.B. das Absperren eines Gashahnes an einer Gasflasche sein (Brennstoffentzug) sein oder das Bedecken einer brennenden Pfanne oder Topfes mit dem Deckel, um den Luftsauerstoff abzutrennen.

Wird dabei aber die Gefahr zu groß, Leib und Leben zu riskieren, müssen technische Lösungen eingesetzt werden, also Feuerlöscher oder Löschanlagen. Damit wird mit unterschiedlichen Löschmitteln und damit einhergehenden Löschwirkungen der gleiche Effekt erzielt, nämlich der Entzug eines Brandbestandteils.

Feuerlöschgeräte – Tragbare oder fahrbare Feuerlöscher

Feuerlöscher werden zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden verwendet. Es sind Sicherheitsgeräte, die im Brandfall Menschenleben und Sachwerte retten sollen. Deshalb ist eine optimale Qualität und Funktionssicherheit von äußerster Wichtigkeit. Die Löschleistung aller Feuerlöscher wird praktisch durch die Größe des Löschmittelbehälters, d.h. der Menge des Löschmittels bzw. die Art des verwendeten Löschmittels bestimmt. Für eine korrekte Planung und Beschaffung von Feuerlöschgeräten hinsichtlich des Einsatzzweckes und der Anzahl gelten die Bestimmungen nach DIN EN 3.

Entscheidende Kriterien bei der Auswahl der richtigen Feuerlöscher sind:

  1. Was ist zu löschen?
  2. Wer löscht im Ernstfall?
  3. Erfüllung spezieller Anforderungen (frostsicher, antimagnetisch, bipolar)?

Um Feuerlöscher richtig einsetzen zu können und auch deren Funktion sicher zu stellen, ist regelmäßig Folgendes zu überprüfen:

  • Wo befinden sich meine Feuerlöscher überhaupt? (Wichtig ist der richtige Standort!)
  • Werden die Feuerlöscher regelmäßig gewartet? (ein Blick auf das Prüfsiegel gibt Auskunft)
  • Sind evtl. genutzte Löscher zur Neubefüllung gemeldet worden?
  • Wie bediene ich meine Feuerlöscher?
  • Wie lösche ich richtig? (unterschiedliche Brandarten und -stoffe, Windrichtung usw.)

Ungefähre Dauer des Löschmittelaustritts bei Handfeuerlöschern (ca.-Angabe):

  • Ein Feuerlöscher mit 2 kg Löschmittel ist nach 6-7 Sekunden leer.
  • Ein Feuerlöscher mit 6 kg Löschmittel ist nach 10-12 Sekunden leer.
  • Ein Feuerlöscher mit 12 kg Löschmittel ist nach 15-20 Sekunden leer.

Daher:
Feuerlöscher dienen nur der Bekämpfung von Entstehungsbränden (Kleinbränden). Entstehungsbrände sind Brände, bei denen der Brandherd in einem Rahmen ist, wo Hitze und Rauchentwicklung den Löschvorgang für eine ungeübte Person ohne Schaden für Leben und Gesundheit ermöglichen. In vielen Fällen sind dies nur die ersten Sekunden nach dem Ausbruch des Brandes. Deshalb sollen Feuerlöscher auch in kurzen Abständen hängen bzw. durch die Nutzer schnell erreichbar sein. Jedes Feuer, welches unkontrolliert brennt und größer ist als ein Entstehungsbrand, sollte von der Feuerwehr gelöscht werden. Ein Beispiel: ein normales Wohnzimmer ist in ca. 3 Minuten nach Brandentstehung vollständig ausgebrannt.
Zögern Sie nicht und denken Sie an den Notruf 112!

Wartung und Wartungsintervall

Grundlegende Regelungen über tragbare Feuerlöscher finden sie hier:

  • DIN 14406-4 – Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern
  • ASR A 2.2 – Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände"
  • TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV
  • TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV
  • VBG 1 UVV Allgemeine Vorschriften

Feuerlöscher müssen spätestens alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person gewartet werden. Der Prüfer hat die Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verkürzen, sollten unterschiedliche Einflüsse dies erfordern (Umwelteinflüsse, starke Verschmutzung, physikalische Einflüsse). Hinzu kommt die Behälterinnenprüfung aller 5 Jahre sowie eine Festigkeitsprüfung aller 10 Jahre nach den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Durch diese wird auch die Dokumentation der Einhaltung der Prüffristen geregelt.

Feuerlöscher-Bauarten

Dauerdrucklöscher

Bei Dauerdrucklöschern steht der komplette Behälter unter Druck. Das Löschmittel und das Treibgas (meist Stickstoff) sind zusammen im Löschmittelbehälter untergebracht. Einige Dauerdrucklöscher verfügen über ein Druckmanometer am Behälterkopf, mit dem der anliegende Innendruck überwacht werden kann. Bei einer Prüfung muss, im Gegensatz zum Aufladelöscher, der Druck im Behälter abgelassen werden und nach der Wartung wieder mit Treibgas gefüllt werden. Bei den technisch einfacheren Dauerdrucklöschern ist die abzudichtende Stelle am Behälterkopf relativ groß. Dadurch können nach der Wartung Undichtigkeiten auftreten, die zu einem allmählichen Druckverlust führen und damit zu einem möglichen Versagen im Brandfall. Dieses Problem kann bei einer Wartung sehr zeitaufwendig werden.

Hinweis/Empfehlung: Im industriellen Bereich, besonders mit Förderverkehr z.B. Gabelstapler o.ä., sind Dauerdrucklöscher nicht ratsam, da hier das Risiko sehr hoch sein kann, mit einem Fahrzeug einen Löscher zu beschädigen, was zur Explosion des Löschers führen kann (da der komplette Behälter unter Druck von ca. 15-16 bar steht).

Aufladelöscher

In diesem Löschertyp befindet sich das Treibgas in einer separaten, mit CO2-gefüllten Druckpatrone, die meist im Inneren des Löschers verbaut ist. Bei einigen, vor allem größeren und fahrbaren Löschgeräten, sind diese auch an der Außenseite angebracht. Im Bedarfsfall wird durch das Auslösen des Löschers das Gas in der Patrone freigegeben und strömt in den Löscherbehälter hinein („lädt ihn auf“), der Behälterinnendruck erhöht sich und drückt das Löschmittel über den Schlauch oder die Düse aus dem Behälter. Treibgas und Löschmittel sind somit bei der Aufbewahrung immer getrennt. Die abzudichtende Fläche der Treibgaspatrone ist nur sehr klein und daher gut abdichtbar. Undichtigkeiten können bei dieser Löscherbauart fast ausgeschlossen werden.

Feuerlöschertypen

Pulverfeuerlöscher

In der Regel sind Pulverlöscher für Brände der Brandklassen A, B, und C und somit für die meisten Einsatzgebiete geeignet. Das Löschpulver ist ein Trockenlöschmittel mit einer extrem feinen Körnung (vgl. Mehl im Hausgebrauch). Neben den – je nach Typ unterschiedlichen – Hauptbestandteilen, enthält Löschpulver Zusatzstoffe für bessere Rieselfähigkeit und zur Hydrophobierung.

Bitte beachten!
Beim Löschen mit Pulverlöschern kann es zu Nachfolgeschäden durch das Löschmittel kommen. Dies geschieht, da das Löschpulver mit hohem Druck von ca.16 bar aus dem Löscher austritt und sich die Pulverwolke sehr großflächig verteilt, auch in Bereiche, die nicht vom Feuer betroffen sind und sich dann praktisch in jeder Ritze und jedem Winkel absetzt. Wegen seiner Eigenschaften als Salzgemisch kommt es durch diese Ablagerungen in Verbindung mit (Luft-) Feuchtigkeit zu Korrosionsschäden. Diese Korrosionsschäden treten erst im Verlaufe von Tagen oder Wochen auf, je nach Luftfeuchtigkeit und Menge des Löschpulvers. Viele Versicherer lehnen heutzutage die Übernahme der Folgeschäden ab, worauf bei der Beschaffung von Löschern für Ihr Unternehmen achtgegeben werden sollte. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig durch ein Fachunternehmen beraten.

Wasserfeuerlöscher

Die Löschwirkung des Wassers beruht auf dem Kühleffekt. Mit Wasserfeuerlöschern können nur Brände der Brandklasse A (glutbildende, feste Stoffe) gelöscht werden. Der Wasserschaden, der mit 6 oder 9 Litern Wasser entsteht, ist als sehr gering zu betrachten. Außerdem kann dieser Löscher unbedenklich bei elektrischen Anlagen bis 1000 V eingesetzt werden (Mindestabstand 3 m / Hinweis auf Piktogramm am Feuerlöscher beachten).

Schaumfeuerlöscher

Für Schaumfeuerlöscher gilt das Gleiche wie für Wasserfeuerlöscher. Zusätzlich kann dieser Löschertyp auch bei brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) eingesetzt werden. Außerdem ermöglicht dieser Löscher ein besseres Eindringen in dicht gepresste Stoffe, da durch das Schaummittel die Oberflächenspannung des Wassers herabgesetzt wird.

Schaumfeuerlöscher gibt es von vielen Herstellern mittlerweile auch als sogenannte Bio-Löscher, deren Löschmittel biologisch abbaubar ist. Ein kleiner Beitrag für unsere Umwelt.

Bei Bedarf gibt es sowohl Schaum- als auch Wasserfeuerlöscher mit frostsicherem Löschmittel.

Kohlendioxidfeuerlöscher (CO2)

Kohlendioxidfeuerlöscher sind für die Brandklasse B geeignet. Der größte Vorteil des Kohlendioxidlöschers ist, dass nach dem Löscheinsatz keine Rückstände des Löschmittels zurückbleiben. Dieser Vorteil bestimmt weitgehend den Anwendungsbereich dieses Löschmittels. Er wird hauptsächlich bei Bränden verwendet, bei denen durch andere Löschmittel erhebliche Schäden entstehen können, beispielsweise Brände in Laboratorien, Reinräumen, an EDV-Anlagen, Räume mit besonderen hygienischen Anforderungen , sowie in der Lack- und Lösungsmittelindustrie.

Die Wirkungsweise des CO2-Löschers basiert auf dem Löschmittel durch seine Stickwirkung. Das CO2 verdrängt den Luftsauerstoff und entzieht dem Feuer damit ein Hauptbestandteil. Ab einer Konzentration von 30% CO2 im Luftsauerstoff wird eine ausreichende Löschwirkung erreicht.

Zu beachten beim Einsatz von CO2 als Löschmittel ist jedoch auch die Wirkung des Löschmittels als Stickgas. Durch die toxische Wirkung kann es zur Gefährdung des Lebens werden, wenn die Konzentration im Umfeld zu groß wird (z.B. in kleinen geschlossenen Räumen). Zudem ist die Austrittstemperatur von CO2 sehr niedrig, da es im Feuerlöscher als Flüssigkeit bei ca. -78°C gelagert ist. Aus diesem Grund sollte man Kohlendioxidlöscher nie direkt auf die Hautoberflächen richten, da es durch die extrem niedrigen Temperaturen zu teils schweren Hautverbrennungen kommen kann.

Fettbrandlöscher

Das Speziallöschmittel des Fettbrandlöschers (Spezialmittel zur Verseifung) ist in erster Linie geeignet zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisfettbränden, z.B. in Küchenbereichen.

Berufsgenossenschaften schreiben diesen Feuerlöschertyp, der am Aufdruck "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden" zu erkennen ist, für gewerblich betriebene Küchen vor.

Fettbrandlöschmittel ist ein Schaumlöschmittel mit besonderen Additiven, die dafür sorgen, dass beim Auftreffen des Löschmittels auf die heiße Oberfläche des Fettes, der Flüssigkeitsanteil nicht direkt verdampft und somit eine Gefährdung darstellt. Das Fettbrandlöschmittel legt sich als Schicht über die Fett- oder Öloberfläche und schneidet die Sauerstoffzufuhr ab.

Metallbrandlöscher

D-Löschpulver (Metallbrandpulver) sind das einzige genormte Löschmittel für Metallbrände. Sie bestehen in der Regel hauptsächlich aus feinst vermahlenen Alkalichloriden (häufig Natriumchlorid). Besonderes Merkmal ist die hohe Reaktions- und Temperaturstabilität.

Die Ausbringung erfolgt sehr weich und drucklos mit einer speziellen Pulverbrause, um die ggf. vorhandene Metallschmelze vorsichtig mit einer luftdichten Schicht abdecken zu können, die zu einer Sinterschicht zusammenbacken soll.

Löschkapazitäten

Um ungefähr bestimmen zu können, welches Löschvermögen ein Löscher hat, wurde mit den Löschmitteleinheiten (LE) eine Hilfsgröße eingeführt, um die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscher zu vergleichen und das Löschvermögen der Feuerlöscher bei Berechnungen im Brandschutz als Größe nutzen zu können.

Die Mindestfunktionsdauer von tragbaren Feuerlöschern (entspr. DIN EN 3-4:1995 Anhang A) muss erreicht werden um eine Zulassung als Löschgerät in Deutschland zu bekommen. Die meisten Geräte haben höhere Funktionszeiten:

  • Bis 2 Liter bzw. Kilogramm Füllmenge: ca. 6 - 8 Sekunden
  • Bis 6 Liter bzw. Kilogramm Füllmenge: ca. 12 - 15 Sekunden

Privathaushalte

Für Privathaushalte empfiehlt sich grundsätzlich der Einsatz von Wasserlöschern oder Schaumlöschern. Wichtig ist jedoch, dass ein Fettbrand (z.B. in Küchen) nur mit einem speziellen Fettbrandlöschern bekämpft werden kann.

Etwas kostenintensiver, aber sicherlich sinnvoller um alle Bereiche in einem Haushalt abzudecken sind sogenannte Kombi-Löscher, für die Brandklassen A, B und F. Dadurch sind sie in Haushalten nahezu alle üblichen Brände einsatzfähig.

Löschdecken – entgegen früheren Meinungen – sind für Fettbrände weniger bzw. ungeeignet. Es wurden von Berufsgenossenschaften nach Tests für Löschdecken mittlerweile auch Nutzungsverbote ausgesprochen.

Hinweis zur Montage: Feuerlöscher sollten in einer Höhe von 80 – 120 cm Oberkante Feuerlöscher angebaut werden.

Brandklassen

Bei Brandklassen klassifiziert man Brände nach der Art der verbrennenden Stoffe. Sie werden seit 2005 nach der europäischen Norm EN 2 eingeteilt in die Brandklassen A, B, C, D und F.

Mittlerweile abgeschafft ist die Brandklasse E, die für Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war. Diese wurde gestrichen, da alle Feuerlöscherarten (auch Nasslöscher wie Wasser- und Schaumlöscher) in Niederspannungs-Anlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Nachfolgend erfahren Sie, welche Stoffe zu den einzelnen Brandklasse gehören und welchen Feuerlöscher Sie zu Ihrer Sicherheit benutzen sollten, um ggf. auch Gefährdungen zu vermeiden!

Brandklasse A – feste Stoffe (glutbildende Stoffe)

  • Beispiele
    Holz, Papier, Textilien, Gummi, Kohle, Kunststoffe
  • geeignete Löschmittel
    Schaum, Wasser, ggf. Pulver (jedoch oft unverhältnismäßig großer Schaden)
  • Ungeeignete, teils gefährliche Löschmittel
    CO2
  • Hinweise
    evtl. Rückzündungen abwarten, da Glutbildung

Brandklasse B – flüssige und flüssig-werdende Stoffe (durch Temperaturerhöhung)

  • Beispiele
    Benzin, Spiritus, Alkohol, Lacke, Öle
  • geeignete Löschmittel
    Schaum, CO2, ggf. Pulver (jedoch oft unverhältnismäßig großer Schaden)
  • Ungeeignete, teils gefährliche Löschmittel
    Wasser (gefährlich)
  • Hinweise
    Druck des austretenden Löschmittels beachten, da Flüssigkeiten sich durch Spritzgefahr verteilen können

Brandklasse C – brennbare Gase

  • Beispiele
    Propan, Methan, Wasserstoff, Acetylen
  • geeignete Löschmittel
    Pulver
  • Ungeeignete, teils gefährliche Löschmittel
    Wasser, Schaum
  • Hinweise
    beste Löschmethode: Abschalten der Gaszufuhr (wenn möglich)

Brandklasse D – brennbare Metalle

  • Beispiele
    Magnesium, Natrium, Lithium, Aluminium, Eisen
  • geeignete Löschmittel
    NUR spezielle Metallbrandlöscher, trockener Sand, Zement, Grauguss-Späne
  • Ungeeignete, teils gefährliche Löschmittel
    andere Löscherarten ungeeignet / Achtung! Flüssige Löschmittel (Wasser, Schaum) sehr gefährlich!
  • Hinweise
    von Feuerwehr löschen lassen, nur im äußersten Notfall selber löschen

Brandklasse F – Fette und Öle

  • Beispiele
    Speisefette, Speiseöle
  • geeignete Löschmittel
    spezielle Fettbrandlöscher
  • Ungeeignete, teils gefährliche Löschmittel
    Wasser (gefährlich)
  • Hinweise
    Abstand einhalten; keine Personen im direkten Wirkungsbereich des Löschers

Fettbrände entstehen meist durch Unachtsamkeiten oder durch technische Defekte an den Geräten. Bei ca. 320°C erreichen Fette oder Öle ihren Zündpunkt. Ab dieser Temperatur kommt es zu Selbstzündung. Hat sich das Fett oder Öl in einem Topf gerade entzündet, besteht noch die Möglichkeit, die Hitzezufuhr (z.B. am Herd) abstellen und den Topf mit dem passenden Deckel zu verschließen, um die Flamme von der Sauerstoffzufuhr zu trennen.

Wasser- oder Löschschaum als Löschmittel zu verwenden ist gefährlich und würde eine Fettbrandexplosion verursachen, die somit zur erheblichen Ausbreitung des Feuers beiträgt. Die Fettexplosion entsteht dadurch, dass das kalte Wasser im Topf mit dem Öl nach unten sinkt (da es schwerer ist als Öl) und gleichzeitig durch das heiße Öl sehr schnell erhitzt wird. Dadurch kommt es zum schlagartigen Verdampfen des Wassers. Aus 1 Liter Wasser werden ca. 1.700 Liter (!!!) Wasserdampf, also 1,7 m³. Das brennende Öl wird dabei mit dem Dampf aus dem Topf herausgeschleudert, da die Fetttropfen an den Wassertropfen hängen. Durch das nunmehr günstige Mischungsverhältnis aus Fettteilchen und Luftsauerstoff kommt es zu einer explosionsartigen Verbrennung. Eine solche Explosion führt bei einem Menschen, der sich in unmittelbarer Nähe befindet, zu schwersten Verbrennungen, manchmal aber leider auch zum Tod. Brände der Brandklasse F können Sie mit Fettbrandlöschern, die Spezialmittel zur Verseifung beinhalten, bekämpfen.

Nach neueren Erkenntnissen sind Löschdecken zum Löschen von Fettbränden – dafür wurden sie in der Vergangenheit in Küchen häufig vorgehalten – nicht geeignet. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat Versuche zum Löschen von Fettbränden durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Feuerlöschdecken nur bedingt geeignet sind, da sie „durchbrennen“ können. Die heißen Fettdämpfe dringen in das Gewebe der Decken ein und sorgen für deren Entzündung (Dochteffekt). Bei diesen Versuchen wurde festgestellt, dass auch andere, in der Vergangenheit häufig für Fettbrände vorgeschlagene Löschmittel, z.B. Pulver oder Kohlendioxid, nur bedingt oder gar nicht geeignet sind.

Was ein Fettbrandfeuerlöscher alles kann?

Einige Fettbrandlöscher, sogenannte ABF-Löscher, eignen sich nicht nur um brennendes Fett oder Öl zu löschen, sondern auch zur Bekämpfung der Brandklasse A (teils auch A & B). Ebenso eignet sich das Löschmittel für die Bekämpfung von Bränden, die durch elektrischen Strom verursacht wurden (Unterverteilungen / elektrische Geräte in Haushalten; üblicherweise alle Geräte bis 1000 Volt bei 1 m Mindestabstand, die in Haushalten vorkommen).

Wichtig! Bei Bränden von Stoffen der Brandklasse F niemals mit Wasser löschen!

Wandhydranten

Wandhydranten sind wie Feuerlöscher Mittel zur Bekämpfung von Bränden. Sie müssen mindestens einmal jährlich einer Wartung (Funktionsprüfung) durch einen Sachkundigen unterzogen werden.

Anforderungen

Werden Wandhydranten installiert, müssen zwei grundlegende Anforderungen beachtet werden:

  • Die Trinkwasserverordnung muss zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingehalten werden. *
  • Die brandschutztechnischen Erfordernisse müssen beachtet werden.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine sorgfältige und fachgerechte Planung unerlässlich.

* Nach §17 TrinkwV dürfen Trinkwasserleitungen ohne entsprechende Sicherungseinrichtungen nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik nicht mit Leitungen anderer Nutzung (hier Löschwasser) verbunden werden. Dies bedeutet, dass Lösch- und Trinkwasserleitungen voneinander getrennt werden müssen. Für alle Anlagen ohne bisherige Trennung besteht aus Gesundheitsschutzgründen kein Bestandsschutz. Mehrere Gerichtsurteile haben gezeigt, dass es sich bei Nichteinhaltung um einen groben Verstoß der aktuellen DIN-Normen handelt und dies ein Verstoß im Sinne des Infektionsschutzgesetzes darstellt, was mit Geldbußen bis 25.000 Euro oder in schweren Fällen mit bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug geahndet werden kann.

Wandhydrant Typ S (Selbsthilfewandhydrant / DIN 14461-1)

Wandhydranten vom Typs S sind ausschließlich für die Nutzung von Laien vorgesehen. Diese Wandhydranten ermöglichen die Erstbekämpfung eines Entstehungsbrandes. In der Praxis kommen Wandhydranten dieses Typs seltener vor, da Verordnungen oftmals Kombinationswandhydranten des Typs F erfordern (z. B. in der Verkaufsstätten- oder Garagenverordnung).

Ein Wandhydrant des Typs S besteht der Norm nach aus folgenden Bauteilen:

  • ein Schutzschrank in der Ausführung nach DIN 14461-1
  • eine drehbare Montageverschraubung 1" aus Messing als Verbindungselement zwischen Rohrleitung und Schlauchanschlussventil, im Einzelfall auch direkt im Ventil integriert
  • ein Schlauchanschlussventil, Ausführung nach DIN 14461-3 in Baugröße 1" als Sicherungsarmatur mit integriertem Rückflussverhinderer und Schlauchbelüfter, wahlweise mit lösbarer Verbindung zur Schlauchhaspel oder direkt eingebundenem Verbindungsschlauch, mit DVGW-Zulassung zum direkten Trinkwasseranschluss
  • einer ausschwenkbaren Schlauchhaspel nach DIN EN 671-1 mit entsprechender CE-Kennzeichnung, bestückt mit 30 m formstabilem Schlauch DN 19 und einem Strahlrohr mit einer Ausbringungsmenge von 24 l/min
  • eine selbstklebende Bedienungsanleitung im Schrank, mindestens DIN A5, sowie außen einen Piktogramm „Feuerlöschschlauch" mit Zusatztext „Typ S"

Wandhydrant Typ F (Kombinationswandhydrant) nach DIN EN 617-1

Wandhydranten des Typs F kommen stets dann zum Einsatz, wenn eine Wandhydrantenanlage bauaufsichtlich gefordert ist (z. B. im Brandschutzkonzept). Sie sind so konstruiert, dass sie nicht nur von Laien betätigt werden können, sondern auch der Feuerwehr als Löschmittelversorgung zur Verfügung stehen.

Wandhydranten mit Flachschlauch (nach DIN 14461-6)

Wandhydranten mit Flachschlauch dienen ebenso der Selbsthilfe für die Brandbekämpfung, jedoch nur durch geschulte Personen und der Feuerwehr. Sie sind nicht für die Nutzung durch ungeschultes Personal geeignet, weshalb diese Ausführung in öffentlichen Gebäuden mit fremdem Personenverkehr nicht installiert werden sollte. Zusätzlich ist eine äußerlich sichtbare Kennzeichnung für den eingeschränkten Nutzerkreis vorgeschrieben.

Wandhydranten mit Flachschlauch werden nur noch in Unternehmen und Einrichtungen mit festem Personalstand (ohne Fremdpersonenverkehr) verwendet. Der Unternehmer bzw. Betreiber muss durch regelmäßige Schulungen das Personal in der sicheren Handhabung unterweisen und dies dokumentieren.

Steigleitungen

Steigleitungen sind Rohrsysteme, die in mehrgeschossigen Häusern zum Einsatz kommen. Steigleitungen, in den meisten Fällen Trockensteigleitungen, sind Löschwassereinrichtungen, die nur dem Gebrauch durch die Feuerwehr dienen. Die Versorgung der Leitung mit Löschwasser erfolgt durch die Feuerwehr selbst. Am Außenbereich des Gebäudes befindet sich eine Einspeiseeinrichtung, in die durch Anschluss von Pumpen, Löschwasser erst im Moment der Notwendigkeit eingespeist wird. Durch Abnahmepunkte oder Abnahmestationen auf jeder Etage des Gebäudes, kann die Feuerwehr so direkt im betroffenen Geschoss Löschwasser mit ausreichendem Druck und der notwendigen Menge abnehmen.

Die Wartung der Steigleitung ist mindestens aller 24 Monate durch einen Sachkundigen vorgeschrieben.

RWA – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

RWA sind Brandschutzeinrichtungen des baulichen Brandschutzes. Sie dienen der Abführung der Rauchgase und der Wärme/Hitze, um einerseits die Flucht aus dem Gebäude und andererseits den Löschangriff der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die Ausführung und Anzahl (Standort) wird meist durch ein Brandschutzkonzept vor Baubeginn (während der Planungsphase) festgelegt und ist in verschiedenen Vorschriften geregelt.

Die häufigste Art sind natürliche RWA. Hierbei wird durch Öffnungen in den Außenwänden oder der Dachhaut eines Gebäudes durch thermischen Auftrieb die heiße Luft und die heißen Brandgase nach außen abgeführt. Die häufigsten Versionen sind elektrisch betriebene Anlagen oder pneumatische / CO2-betriebene Anlagen, bei denen durch Druck die Anlagen schlagartig geöffnet werden.

Die elektrischen Rauchabzugsanlagen werden häufig zur Entrauchung von Fluren oder Treppenräumen genutzt, daher wird umgangssprachlich oft der Name Treppenhausentrauchungen verwendet. Angetrieben werden diese Anlagen mit E-Motoren durch die normale Stromversorgung. Fällt diese z.B. durch Feuer aus, wird für einen vorgeschriebenen Zeitraum die elektrische Versorgung durch Akkus gewährleistet.

Pneumatische / CO2-betriebene Anlagen sind meist größer dimensionierte Anlagen auf bspw. Hallendächern, deren Sinn darin besteht, am Hallenboden eine rauchfreie Schicht zu gewährleisten, um den Menschen in diesem Objekt eine Flucht mit freier Sicht und ohne Gefahr durch toxische Brandgase zu ermöglichen. Da die Freigabe des Treibgases schlagartig erfolgt, öffnen die Hauben der RWA sehr schnell und entfalten ihre Wirkung umgehend.

Neben den natürlichen RWA existieren auch maschinelle Entrauchungsanlagen, bei denen durch technische Einrichtungen der Rauch aus einem Gebäude oder Gebäudeabschnitt abgesaugt wird. Dies kann z.B. bei innenliegenden Räumen notwendig sein, bei denen die natürliche Rauchabsaugung baulich nicht möglich ist.

Für alle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist es notwendig, eine Nachströmung durch Frischluft zu gewährleisten.

Brandschutzklappen

Brandschutzklappen sind Bestandteil einer Lüftungsanlage in Gebäuden. Sie dienen der automatischen Absperrung von Luftkanälen, um die Ausbreitung des Brandes und der Rauchübertragung auf andere Räume und Etagen zu verhindern. In der Regel befinden sich Brandschutzklappen innerhalb oder unmittelbar an der zugehörigen Brandwand, wodurch Brandabschnitte besser gesichert werden können. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie unterbricht, beziehungsweise verschließt jedoch bei Bedarf - also im Brandfall - den Lüftungskanal. Die Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. Bei der Montage von Brandschutzklappen ist darauf zu achten, dass Inspektionen und Wartungen von außen und innen jederzeit möglich sind. Dies erfolgt in der Regel durch Revisionsluken.

Der Betreiber von Lüftungsanlagen ist gesetzlich verpflichtet, sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie z.B. Brandschutzklappen, jährlich durch ein Fachunternehmen warten zu lassen.

Brand- & Rauchschutztüren / -tore

Wie RWA fallen Brand- und Rauchschutztüren und – tore in den Bereich des baulichen Brandschutzes. Ihre Ausführung und Anzahl (Standort) wird durch ein Brandschutzkonzept festgelegt.

Sinn dieser Anlagen ist, die Ausbreitung eines Brandes und des Rauches auf angrenzende Räumlichkeiten zu verhindern, oder zumindest solange zu verzögern, bis jede Person den gefährdeten Bereich über die Flucht- und Rettungswege verlassen konnte.

Da Brand- und Rauchschutztüren selbstschließend sind, dürfen sie in ihrer Funktion niemals beeinträchtigt werden, das heißt, ein außer Kraft setzen jeglicher Art (z.B. durch Verkeilen) ist verboten, da ansonsten die Funktion solcher Anlagen komplett ausfallen kann.

Brandschutztüren

Brandschutztüren (Feuerschutztüren - DIN 4102) sind bauliche Anlagen, deren Aufgabe es ist, im geschlossenen Zustand den Feuerdurchtritt durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. Die Türen sind selbstschließende Abschlüsse, z. B. durch Türschließer / Feststeller und müssen über einen vorgeschriebenen Zeitraum der Hitze und den Flammen standhalten. Die Feuerwiderstandsdauer wurde bisher mit den Bezeichnungen T30 (für 30 min), T90 usw. wiedergegeben.

Rauchschutztüren

Rauchschutztüren (DIN 18095) sind bauliche Anlagen, deren Aufgabe es ist im geschlossenen Zustand den Rauchdurchzug zu verhindern. Die Türen sind rauchdicht (RS) und schließen selbsttätig, z. B. durch Türschließer.

Brandschutztore

Brandschutztore sind bauliche Anlagen, die hauptsächlich bei großen Öffnungen (z. B. in Lagern, Industrieanlagen, Parkhäuser usw.) eingesetzt werden, sowie in Bereichen, in denen im Brandfall ganze Abschnitte geschlossen werden müssen. Die Tore schließen selbsttätig, halten Flammen auf und halten eine Mindestzeit der überaus hohen Temperaturen stand.

Es existieren Brandschutztore, die über eine Rauchschutzfunktion (Rauchschutztore) verfügen.

Feststellanlagen

Feststellanlagen sind eine Untergruppe der Brandschutztüren. Es sind elektrische Systeme, die Schließmittel in ihrer Funktion steuern können und sicherstellen, dass Türen und Tore zwischen Brandabschnitten automatisch schnell und sicher geschlossen werden.

In Gebäuden, in denen Türen und Tore wegen stark frequentierter Nutzung einem hohen Verschleiß unterliegen würden, können diese Bereiche mit Feststellanlagen ausgerüstet werden. Hier wird, wie der Name schon andeutet, das Schließmittel im Normalbetrieb durch ein elektromagnetisches System dauerhaft offen gehalten (festgestellt) und erst im Brandfall durch einen Signalgeber geschlossen. Diese Signalgeber sind bei der Installation einer Feststellanlage vorgeschrieben. Zusätzlich muss jede Feststellvorrichtung auch von Hand ausgelöst werden können, ohne dass die Funktionsbereitschaft der Auslösevorrichtung beeinträchtigt wird. Diese Handauslösung muss sich in unmittelbarer Nähe des Abschlusses befinden und darf durch den festgestellten Abschluss nicht verdeckt sein. Sie muss gut sichtbar und einfach zu bedienen sein.

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist gegeben ist (DIN 14677 - Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse).

Erfahrungsgemäß scheuen viele Menschen den Umgang bzw. die Nutzung von Brandschutztechnik. Grund hierfür sind meist die Gefahren, die von Feuer ausgehen und die damit zusammenhängenden Risiken. In einer solchen Notsituation fühlen sich viele Menschen oft überfordert. Zudem kommt noch hinzu, dass die Angst, Fehler bei der Brandbekämpfung oder der Erste-Hilfe-Leistung zu machen, oftmals zum Unterlassen solcher Nothilfen führt. Nur die Regelmäßigkeit im theoretischen Umgang mit Notsituationen und den technischen Mitteln zur Abwehr selbiger, kann hier Abhilfe schaffen. Durch fachkundige Schulungen können somit Menschenleben gerettet und Sachwerte geschützt werden.

Neben der Bereitstellung von Mitteln der Brandverhütung und Brandbekämpfung in ausreichender Zahl, ist der Unternehmer auch dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter regelmäßig dahingehend geschult werden, dass sie Regeln und Maßnahmen zur Brandverhütung kennen und im Brandfall selbst mit der zur Verfügung stehenden Technik zur Brandbekämpfung umgehen können.

Folgende Richtlinie für Brandschutzschulungen gilt laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 Punkt 6.1:
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.“

Hinzu kommen auch die Forderungen der ASR A2.3 unter Punkt 9.6 & 9.7:
„(6) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne, sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren.

(7) Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen. Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob

  • die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
  • die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten,
  • sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind,
  • die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.

Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Räumungsübungen sowie zu deren Durchführung sind erforderlichenfalls die zuständigen Behörden hinzuziehen.“

Grundanforderungen zu diesem Thema sind auch im Arbeitsschutzgesetz, den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, in den VdS-Richtlinien und den Deutschen Gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV).

Brandschutzunter­weisungen

In unseren Brandschutzunterweisungen, die in Ihrem Unternehmen stattfinden, schulen wir Ihre Mitarbeiter und Kollegen zum Thema betrieblicher Brandschutz. Dabei vermitteln wir nicht nur unbedingtes Grundwissen, sondern gehen auch auf Besonderheiten in Ihrem Unternehmen ein:

  • Hinweise zu Rechten und Pflichten von Mitarbeitern
  • kurze Erläuterung im Umgang und Lesen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Brandverhalten unterschiedlicher Stoffe sowie die damit zusammenhängende Brand- und Rauchausbreitung
  • richtiges Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Beachten von Anweisungen)
  • richtiges Evakuieren (Personenrettung, Fluchtwege, Sammelstellen)
  • technische Grundkenntnisse über tragbare Feuerlöschgeräte
  • Handhabung tragbarer Feuerlöschgeräte
  • richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten

Positive Gründe für die Brandschutzunterweisungen von Mitarbeitern:

  • der Schutz Ihrer Versicherung durch einen regelmäßigen Nachweis bleibt erhalten
  • das Risiko eines Brandes in Ihrem Unternehmen wird minimiert, da Ihre Mitarbeiter Gefahren und Probleme rechtzeitig erkennen und im Vorfeld diese schon vermeiden können
  • das Leben Ihrer Mitarbeiter und die Sachwerten im Unternehmen sind besser geschützt, weil die Scheu im Umgang mit der Brandlöschtechnik verringert wird und die Einsatzbereitschaft Ihrer Mitarbeiter steigt

Bei unseren Brandschutzunterweisungen verzichten wir auf den Einsatz von Pulver-Feuerlöschern, um Verschmutzungen zu vermeiden. Lassen es die Gegebenheiten vor Ort zu und dies wird von Ihnen gewünscht, kann auch der Einsatz von Pulver-Feuerlöschern erfolgen.

Vor der eigentlichen Schulung erkundigen wir uns bei Ihnen nach Ihrer brandschutztechnischen Ausrüstung und den baulichen Gegebenheiten (ggf. auch durch einen Vor-Ort-Besuch), um die Schulung besser auf Ihr Unternehmen auszurichten. Dadurch lernen Ihre Mitarbeiter genau das, was ihnen im Ernstfall an Hilfsmitteln und Löschtechniken auch direkt zur Verfügung steht.

Aufgaben des Brandschutzhelfers

Brandschutzhelfer sind Personen, die vom Unternehmer für besondere, festgelegte Aufgaben im Bereich des Brandschutzes und der Brandbekämpfung ernannt werden. Bei Unternehmen mit normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 sind 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung und Art des Unternehmens kann diese Mitarbeiterquote auch höher ausfallen. Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzhelfers ist immer, dass die dafür vorgesehene Person mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde.

Die Ernennung erfolgt auf Basis des "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" (ArbSchG), "Maßnahmen gegen Brände - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)" und der Unfallverhütungsvorschriften "BGV A1 – Grundsätze der Prävention"

Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen:

  1. Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  2. vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
  3. Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  4. Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)
  5. Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist durch die ASR A2.2, der DGUV Information 205-023 und der BGI geregelt. Weiterer Bedarf im jeweiligen Unternehmen wird durch den Brandschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer festgelegt. In jedem Fall gehört aber eine umfangreichere Schulung auf allen vorgehaltenen Löschgeräten (in der Regel Feuerlöscher und Wandhydranten) zur Ausbildung. Aktive Mitglieder der Feuerwehr können nach Absolvieren der Truppausbildung ohne weitere Ausbildung bestellt werden.

Unsere Unterweisungen und Schulungen sind immer auf die individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebes zugeschnitten. Dies ermöglicht uns, Ihre Mitarbeiter besser zu schulen und sie darauf vorzubereiten, im Ernstfall optimal reagieren zu können.